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   VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08, 132-IV-08   

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https://dejure.org/2009,28176
VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08, 132-IV-08 (https://dejure.org/2009,28176)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 119-IV-08, 132-IV-08 (https://dejure.org/2009,28176)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 119-IV-08, 132-IV-08 (https://dejure.org/2009,28176)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Hierbei ist es nicht zu beanstanden, wenn die Abwägung zu Lasten des Mieters ausfällt, sofern die Zusatzkosten nicht so hoch sind, dass sie nutzungswillige Interessenten typischerweise davon abhalten, das Programmpaket zu beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 116-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Der summarische Charakter des Verfahrens der Prozesskostenhilfe entbindet das Fachgericht aber nicht von der Pflicht, die wesentlichen vom Antragsteller vorgetragenen oder sich sonst aufdrängenden Gesichtspunkte in seiner Entscheidung zu verarbeiten (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 116-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 69/08

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unzureichende gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    3. Es bedarf keiner Entscheidung mehr, ob auch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 15 SächsVerf) verletzt ist, weil den Verfassungsbeschwerden schon wegen der Verletzung von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf bzw. wegen einer Verletzung von Art. 18 Abs. 1 SächsVerf i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf stattzugeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 69/08).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich ungehindert aus Quellen zu unterrichten, die allgemein zugänglich sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08).

    Sie findet gemäß Art. 20 Abs. 3 SächsVerf ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; Beschluss vom 18. Januar 2019 -.
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 32-IV-10

    Grundrecht der Informationsfreiheit; mittelbare Drittwirkung für das Verhältnis

    Beide Beschlüsse hob der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 26. März 2009 (Vf. 119-IV-08, Vf. 132-IV-08) wegen Verletzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin auf Informationsfreiheit auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

    Hierbei ist es nicht zu beanstanden, wenn die Abwägung zu Lasten des Mieters ausfällt, sofern die Zusatzkosten nicht so hoch sind, dass sie nutzungswillige Interessenten typischerweise davon abhalten, das Programmpaket zu beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03; zum Ganzen s. den Beschluss des SächsVerfGHG vom 26. März 2009 im voraufgegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Beschwerdeführerin - Vf. 119-IV-08, Vf. 132-IV-08).

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